Wie oft und bei welchen Anlässen muss unterwiesen werden?

Die Sicherheitsunterweisung ist keine einmalige Maßnahme, sondern ein fortlaufender Prozess. Gesetzlich ist vorgesehen, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter mindestens einmal pro Jahr unterwiesen wird. Dieser regelmäßige Turnus dient dazu, vorhandenes Wissen aufzufrischen und sicherheitsgerechtes Verhalten dauerhaft zu festigen.

Ergänzend zur jährlichen Unterweisung ist eine Erstunterweisung erforderlich, die vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden muss. Neue Beschäftigte werden dabei über betriebliche Gefahren informiert und erhalten Hinweise zu geeigneten Schutzmaßnahmen.

Zusätzlich sind Unterweisungen bei besonderen Anlässen notwendig. Dazu zählen unter anderem Arbeitsunfälle, die Einführung neuer Maschinen oder Arbeitsstoffe, Änderungen gesetzlicher Vorgaben sowie Erkenntnisse aus einer Gefährdungsbeurteilung. In solchen Fällen müssen die Inhalte angepasst und zeitnah erneut vermittelt werden.

Auch Nachholunterweisungen sind zu berücksichtigen. Beschäftigte, die aufgrund von Krankheit oder anderer Gründe an einer geplanten Unterweisung nicht teilnehmen konnten, müssen diese möglichst zeitnah nachholen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Mitarbeitenden über denselben Kenntnisstand verfügen und die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Themen von Sicherheitsunterweisungen

Die Inhalte von Sicherheitsunterweisungen richten sich nach den konkreten Gefährdungen im Betrieb. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung, in der Risiken und erforderliche Schutzmaßnahmen festgehalten sind. Daraus ergeben sich unterschiedliche Themen, abhängig vom jeweiligen Arbeitsplatz.

Tätigkeitsbezogene Unterweisungen
Für bestimmte Tätigkeiten sind spezielle Sicherheitshinweise erforderlich. Dazu gehören unter anderem der Umgang mit Flurförderzeugen wie Gabelstaplern, sicheres Arbeiten auf Leitern und Gerüsten, korrektes Heben und Tragen sowie die ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Der Fokus liegt hierbei auf den unmittelbaren Gefahren der jeweiligen Tätigkeit.

Allgemeine Themen
Neben tätigkeitsbezogenen Inhalten gibt es Themen, die für alle Beschäftigten relevant sind. Dazu zählen beispielsweise das Verhalten im Brand- oder Unfallfall, Maßnahmen zur Selbstrettung sowie Hygieneregeln und Infektionsschutz.

Spezielle Schwerpunkte
Je nach Betrieb können zusätzliche Schwerpunkte erforderlich sein. Dazu gehören etwa Sicherheitsaspekte im Homeoffice, Verkehrssicherheit bei dienstlichen Fahrten, der Umgang mit Gefahrstoffen oder der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung.

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